PLABG § 22. Begriffsbestimmung, BGBl. I Nr. 54/2020, gültig von 01.07.2020 bis 30.06.2020

5. Abschnitt Schlussbestimmungen

§ 22. Begriffsbestimmung

Unter Erhebung im Sinne dieses Bundesgesetzes sind alle der Durchführung der Abgabenvorschriften dienenden behördlichen Maßnahmen zu verstehen.

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