4. Abschnitt Datenschutz
§ 11. Anforderungsrecht
Der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge hat auf Anforderung der Österreichischen Gesundheitskasse eine Sozialversicherungsprüfung oder auf Anforderung einer Gemeinde eine Kommunalsteuerprüfung durchzuführen (Anm. 1).
(_______________
Anm. 1:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit am mündlich verkündetem Erkenntnis, G 78-81/2019-56 ua., der Bundeskanzlerin zugestellt am , zu Recht erkannt:
„I. und II. …
III. Im Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge (PLABG), BGBl. I Nr. 98/2018, werden als verfassungswidrig aufgehoben:
1. bis 8. …
9. die Wortfolge „auf Anforderung der Österreichischen Gesundheitskasse eine Sozialversicherungsprüfung oder“ in § 11;
10. bis 13. …
IV. Die Aufhebungen zu den Punkten I. und III. treten mit Ablauf des in Kraft.
V. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Vgl. BGBl. I Nr. 5/2020)
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