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PKG § 33i. Transparenz und Verantwortlichkeit, BGBl. I Nr. 81/2018, gültig ab 01.01.2019

ABSCHNITT I Pensionskassengesetz

§ 33i. Transparenz und Verantwortlichkeit

Die FMA hat folgende Informationen auf ihrer Internetseite offenzulegen und laufend zu aktualisieren:

1. Die im Bereich der Pensionskassenaufsicht geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften und allgemeinen Leitlinien sowie die Nichtanwendung der Art. 4 und 5 der Richtlinie (EU) 2016/2341;

2. Informationen über das aufsichtliche Überprüfungsverfahren gemäß § 33h;

3. aggregierte statistische Daten zu Schlüsselaspekten zur Anwendung des Aufsichtsrahmens;

4. Ziele der Beaufsichtigung und ihre Hauptfunktionen und –tätigkeiten;

5. die Vorschriften, die bei Verstößen gegen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes anzuwenden sind.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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