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PatG (Patentgesetz) § 182., BGBl. I Nr. 42/2005, gültig ab 10.06.2005

VII. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 182.

Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen, ABl. Nr. L 213 vom S. 13, umgesetzt.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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