Artikel X (Anm.: aus BGBl. Nr. 21/1995, zu den § 1, 2 und 3, BGBl. Nr. 695/1991)
Normverbrauchsabgabegesetz
Das Normverbrauchsabgabegesetz, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 681/1994, wird wie folgt geändert:
4. Z 1 bis 3 sind auf Vorgänge nach dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union *) anzuwenden.
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*) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
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