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NoVAG 1991 § 10. Bescheinigungspflicht, BGBl. Nr. 695/1991, gültig von 31.12.1991 bis 17.06.2009

§ 10. Bescheinigungspflicht

Der Unternehmer hat bei der Lieferung und gewerblichen Vermietung eines Kraftfahrzeuges eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Berechnung und Abfuhr der Normverbrauchsabgabe auszustellen.

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