3. TEIL STRAF-, SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
§ 82. In-Kraft-Treten
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit in Kraft.
(2) (Anm.: Durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 85, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt)
(3) Verordnungen oder Regierungsübereinkommen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen oder abgeschlossen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.
(4) (Verfassungsbestimmung) Die Niederlassungsverordnung für das Jahr 2006 kann - nach Durchführung des in § 13 normierten Verfahrens - bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie darf jedoch frühestens mit dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.
(5) Die § 2 Abs. 1 Z 11, 11 Abs. 5, 19 Abs. 4, 24 Abs. 2 und 4, 37 Abs. 5 und 60 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 157/2005 treten mit in Kraft.
(6) § 40 Abs. 1a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 31/2006 tritt mit in Kraft.
(7) Die § 36 Abs. 2 und 45 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 4/2008 treten mit in Kraft.
(8) Verordnungen auf Grund des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 29/2009 können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 29/2009 in Kraft gesetzt werden.
(9) Die § 1 Abs. 2 Z 1, 2 Abs. 1 Z 15 bis 18, 3 Abs. 2 und 5, 8 Abs. 1 Z 5, 11 Abs. 1 und 3, 19 Abs. 7 bis 10, 20 Abs. 2, 21 Abs. 3 bis 6, 23 Abs. 2, 24 Abs. 1 und 2, 28 Abs. 1, 43, 44 Abs. 3 und 4, 44a und 44b samt Überschrift, 46 Abs. 6, 50 Abs. 2, die Überschrift des 7. Hauptstückes des 2. Teiles, § 73 bis 75 samt Überschriften, § 76 Abs. 1 und 5, 77 Abs. 1 und Abs. 2 Z 2, 81 Abs. 8 bis 12 sowie das Inhaltsverzeichnis in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 29/2009 treten mit in Kraft. Der § 72 samt Überschrift tritt mit Ablauf des außer Kraft.
(10) § 69a samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 29/2009 tritt mit in Kraft und mit Ablauf des außer Kraft.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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