LSD-BG § 72. Inkrafttreten, BGBl. I Nr. 44/2016, gültig von 01.01.2017 bis 18.01.2017

4. Hauptstück Schlussbestimmungen

§ 72. Inkrafttreten

(1) Dieses Bundesgesetzes tritt mit in Kraft und ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem ereignen.

(2) (Verfassungsbestimmung) § 1 Abs. 3 dieses Bundesgesetzes tritt mit in Kraft und ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem ereignen.

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