KBGG § 15. Erklärung, BGBl. I Nr. 116/2009, gültig ab 01.01.2010

Abschnitt 3 Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld

§ 15. Erklärung

Der zuständige Krankenversicherungsträger hat den Partner des Elternteiles (§§ 12, 13) von der Gewährung der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld an einen Elternteil samt Hinweis auf die Freigrenze (§ 12, § 13 Abs. 3) und Hinweis auf die mögliche Rückforderung im Falle der Überschreitung der Freigrenze (§ 31 Abs. 3) zu verständigen.

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