KBGG § 12. Ehegatten, BGBl. I Nr. 225/2022, gültig ab 01.01.2023

Abschnitt 3 Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld

§ 12. Ehegatten

Verheiratete Mütter bzw. Väter erhalten eine Beihilfe, sofern der Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte (§ 8) ihres Ehegatten nicht mehr als 18 000 € (Freigrenze) beträgt.

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