KartG 2005 § 94. Verweisungen, BGBl. I Nr. 61/2005, gültig ab 01.01.2006
VII. Hauptstück Schlussbestimmungen
§ 94. Verweisungen
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird und nichts Abweichendes bestimmt ist, beziehen sich diese Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung.
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