KartG 2005 § 94. Verweisungen, BGBl. I Nr. 61/2005, gültig ab 01.01.2006

VII. Hauptstück Schlussbestimmungen

§ 94. Verweisungen

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird und nichts Abweichendes bestimmt ist, beziehen sich diese Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
WAAAA-76910