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KartG 2005 § 72. Ablehnung von fachkundigen Laienrichtern, BGBl. I Nr. 61/2005, gültig ab 01.01.2006

V. Hauptstück Institutionen

1. Abschnitt Kartellgericht und Kartellobergericht

§ 72. Ablehnung von fachkundigen Laienrichtern

Fachkundige Laienrichter können auch deshalb abgelehnt werden, weil ihnen die Voraussetzungen für die Ernennung fehlen oder Umstände vorliegen, mit denen das Amt eines fachkundigen Laienrichters unvereinbar ist.

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