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KartG 2005 § 21. Berechnung von Marktanteilen, BGBl. I Nr. 61/2005, gültig ab 01.01.2006

I. Hauptstück Wettbewerbsbeschränkungen

4. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen

§ 21. Berechnung von Marktanteilen

Bei der Anwendung dieses Bundesgesetzes sind Marktanteile nach den folgenden Grundsätzen zu berechnen:

1. es ist auf eine bestimmte Ware oder Leistung (§ 23) abzustellen;

2. Unternehmen, die in der im § 7 beschriebenen Form miteinander verbunden sind, gelten als ein einziges Unternehmen;

3. bei der Berechnung von Anteilen auf dem inländischen Markt sind auch die inländischen Marktanteile ausländischer Unternehmer zu berücksichtigen.

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