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KartG 2005 § 13. Prüfung von Medienzusammenschlüssen, BGBl. I Nr. 61/2005, gültig ab 01.01.2006

I. Hauptstück Wettbewerbsbeschränkungen

3. Abschnitt Zusammenschlüsse

§ 13. Prüfung von Medienzusammenschlüssen

(1) Ein Medienzusammenschluss ist nach § 12 auch dann zu untersagen, wenn zu erwarten ist, dass durch den Zusammenschluss die Medienvielfalt beeinträchtigt wird. § 12 Abs. 2 Z 2 gilt auch für diesen Fall.

(2) Unter Medienvielfalt ist eine Vielfalt von selbständigen Medienunternehmen zu verstehen, die nicht im Sinne des § 7 miteinander verbunden sind und durch die eine Berichterstattung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Meinungen gewährleistet wird.

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