K-WBFG 2017 § 7. Arten der Förderung, LGBl.Nr. 68/2017, gültig ab 01.01.2018

I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

§ 7. Arten der Förderung

Die Förderung kann erfolgen durch die Gewährung von

1. Förderungskrediten,

2. Annuitätenzuschüssen und rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen,

3. Eigenmittelersatzkrediten,

4. Zuschüssen,

5. Wohnbeihilfe.

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