K-ROG § 8d. § 8dUmsetzungshinweis, LGBl.Nr. 59/2021, gültig von 28.04.2016 bis 31.12.2021

§ 8d. § 8dUmsetzungshinweis

Mit diesem Gesetz wird umgesetzt:

Die Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates, ABl. Nr. L 197 vom , S 1.

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