zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
K-GVG § 29. Schein- und Umgehungsgeschäfte, LGBl. Nr. 9/2004, gültig ab 01.04.2004

4. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen

§ 29. Schein- und Umgehungsgeschäfte

Schein- und Umgehungsgeschäfte sind nach ihrer wahren Beschaffenheit bzw. dem beabsichtigten Rechtsgeschäft zu beurteilen und unterliegen dementsprechend den Bestimmungen dieses Gesetzes.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
WAAAA-76894