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K-GVG § 16. (entfällt), LGBl.Nr. 85/2013, gültig ab 01.01.2014

3. Abschnitt Ausländergrundverkehr

§ 16. (entfällt)

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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