zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
K-GFPO § 42. Sicherungs- und Aufräumungsarbeiten, LGBl.Nr. 67/2000, gültig ab 26.10.2000

2. Teil Feuerpolizei

9. Abschnitt Maßnahmen nach einem Brand

§ 42. Sicherungs- und Aufräumungsarbeiten

Nach einem Brand hat der Bürgermeister bei Gefahr im Verzug die erforderlichen Sicherungsarbeiten auf Gefahr und Kosten des Eigentümers der baulichen Anlage anzuordnen. Mit den Aufräumungsarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Erhebungen über die Brandursache abgeschlossen sind und der betroffene Eigentümer die Zustimmung erteilt hat.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
IAAAA-76890