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K-BPG § 4. Anwendungsbereich, LGBl.Nr. 46/2013, gültig ab 01.07.2013

3. Hauptstück Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten

1. Abschnitt Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen

§ 4. Anwendungsbereich

Dieser Abschnitt gilt nur für Bauprodukte, die in Serie oder serienähnlich hergestellt werden.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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