K-BPG § 4. Anwendungsbereich, LGBl.Nr. 46/2013, gültig ab 01.07.2013
3. Hauptstück Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten
1. Abschnitt Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
§ 4. Anwendungsbereich
Dieser Abschnitt gilt nur für Bauprodukte, die in Serie oder serienähnlich hergestellt werden.
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