K-BPG § 3. Produktinformationsstelle für das Bauwesen, LGBl.Nr. 46/2013, gültig ab 01.07.2013
2. Hauptstück Technische Bewertungsstelle, Produktinformationsstelle§ 3. Produktinformationsstelle für das Bauwesen
Das Österreichische Institut für Bautechnik ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben als Produktinformationsstelle für das Bauwesen betraut.
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