K-BPG § 3. Produktinformationsstelle für das Bauwesen, LGBl.Nr. 46/2013, gültig ab 01.07.2013
2. Hauptstück Technische Bewertungsstelle, Produktinformationsstelle
§ 3. Produktinformationsstelle für das Bauwesen
Das Österreichische Institut für Bautechnik ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben als Produktinformationsstelle für das Bauwesen betraut.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
XAAAA-76885