K-BPG § 3. Produktinformationsstelle für das Bauwesen, LGBl.Nr. 46/2013, gültig ab 01.07.2013

2. Hauptstück Technische Bewertungsstelle, Produktinformationsstelle

§ 3. Produktinformationsstelle für das Bauwesen

Das Österreichische Institut für Bautechnik ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben als Produktinformationsstelle für das Bauwesen betraut.

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