K-BPG § 15. Zulassungsstelle, LGBl.Nr. 46/2013, gültig ab 01.07.2013

4. Hauptstück Bautechnische Zulassung

§ 15. Zulassungsstelle

Das Österreichische Institut für Bautechnik ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben als Zulassungsstelle für Bautechnische Zulassungen betraut.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAA-76885