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K-BPG § 15. Zulassungsstelle, LGBl.Nr. 46/2013, gültig ab 01.07.2013

4. Hauptstück Bautechnische Zulassung

§ 15. Zulassungsstelle

Das Österreichische Institut für Bautechnik ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben als Zulassungsstelle für Bautechnische Zulassungen betraut.

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