K-BPG § 15. Zulassungsstelle, LGBl.Nr. 46/2013, gültig ab 01.07.2013
4. Hauptstück Bautechnische Zulassung
§ 15. Zulassungsstelle
Das Österreichische Institut für Bautechnik ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben als Zulassungsstelle für Bautechnische Zulassungen betraut.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
XAAAA-76885