K-BO 1996 § 53. Bescheidwirkung, LGBl.Nr. 85/2013, gültig von 02.09.1996 bis 31.12.2013

13. Abschnitt Schlußbestimmungen

§ 53. Bescheidwirkung

Die sich aus Bescheiden nach diesem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten haften auf dem Grundstück und gehen auf den Rechtsnachfolger über.

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