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K-BO 1996 § 14. (entfällt), LGBl.Nr. 59/2021, gültig ab 01.01.2022

4. Abschnitt Vorprüfungsverfahren

§ 14. (entfällt)

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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