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SWI 1, Jänner 2012, Seite 2

Veräußerung einer inländischen Kapitalbeteiligung nach Verschmelzung in Frankreich

Das DBA Frankreich sieht abweichend vom OECD-Musterabkommen im Fall der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen ein Besteuerungsrecht des Quellenstaates vor (Art. 13 Abs. 3 lit. a). Diese Regelung ist von Österreich unter der Bedingung angenommen worden, dass hierdurch nicht Umgründungen, die im Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft steuerneutral abgewickelt werden können, durch eine Besteuerung im Ansässigkeitsstaat der Tochtergesellschaft behindert werden. Art. 13 Abs. 3 lit. b sieht daher in diesem Sinn vor, dass der bei der Umgründung entstehende Veräußerungsgewinn im Ansässigkeitsstaat der Tochtergesellschaft nicht besteuert werden darf. Technisch wurde dieses Ergebnis durch Zuweisung des ausschließlichen Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft herbeigeführt.

Hat daher eine französische Muttergesellschaft A die Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft im Jahr 1 um 100 erworben und wird sie im Jahr 5 auf die französische Gesellschaft B verschmolzen, wobei der Verkehrswert der Beteiligung an der österreichischen Tochtergesellschaft auf 200 angewachsen ist, dann untersagt das Abkommen, den hierbei realisierten Aufwertungsgewinn von 100 in Österrei...

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