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IPRG § 32. Verhältnis zu anderen Verweisungsnormen, BGBl. Nr. 304/1978, gültig ab 01.01.1979

ABSCHNITT 5 SACHENRECHT

§ 32. Verhältnis zu anderen Verweisungsnormen

Für dingliche Rechte an einer unbeweglichen Sache ist der § 31 auch dann maßgebend, wenn diese Rechte in den Anwendungsbereich einer anderen inländischen Verweisungsnorm fallen.

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