Suchen Hilfe
GSpG § 10. Klassenlotterie, BGBl. Nr. 620/1989, gültig ab 01.01.1990

Abschnitt I Glücksspielgesetz

Bestimmte Lotterien

§ 10. Klassenlotterie

Die Klassenlotterie ist eine Ausspielung, bei der die Spielanteile Gewinnchancen in mehreren aufeinanderfolgenden Abschnitten haben. Die Treffer werden durch öffentliche Ziehungen ermittelt.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
TAAAA-76843