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GSpG § 35. Juxausspielungen, BGBl. Nr. 620/1989, gültig ab 01.01.1990

Abschnitt I Glücksspielgesetz

Lotterien ohne Erwerbszweck

§ 35. Juxausspielungen

Juxausspielungen sind Ausspielungen, bei denen auf jeden Spielanteil (Loszettel) ein Treffer entfällt und die Spieler durch Ziehung die auf ihre Spielanteile entfallenden Treffer ermitteln.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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