GSpG § 10. Klassenlotterie, BGBl. Nr. 620/1989, gültig ab 01.01.1990
Abschnitt I Glücksspielgesetz
Bestimmte Lotterien
§ 10. Klassenlotterie
Die Klassenlotterie ist eine Ausspielung, bei der die Spielanteile Gewinnchancen in mehreren aufeinanderfolgenden Abschnitten haben. Die Treffer werden durch öffentliche Ziehungen ermittelt.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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