GrStG 1955 Artikel II, BGBl. Nr. 649/1987, gültig ab 30.12.1987
ABSCHNITT IV. Übergangs- und Schlußbestimmungen.
Artikel II
Artikel I ist erstmalig auf Feststellungs- und Veranlagungszeitpunkte oder Vorgänge anzuwenden, die nach dem liegen oder eintreten.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAA-76837