GrStG 1955 Artikel II, BGBl. Nr. 649/1987, gültig ab 30.12.1987

ABSCHNITT IV. Übergangs- und Schlußbestimmungen.

Artikel II

Artikel I ist erstmalig auf Feststellungs- und Veranlagungszeitpunkte oder Vorgänge anzuwenden, die nach dem liegen oder eintreten.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAA-76837