Zweiter Abschnitt Zulassung als Revisor
§ 17c.
Die Vereinigung Österreichischer Revisionsverbände hat mit Verordnung Regeln zur internen Organisation des Prüfbetriebs von Revisionsverbänden gemäß internationalen Standards und europarechtlichen Vorgaben zu erlassen. Für diese Verordnung gilt § 17b Abs. 2 entsprechend.
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