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GelverkG § 18c. Wöchentliche Höchstarbeitszeit, BGBl. I Nr. 32/2013, gültig ab 14.02.2013

ABSCHNITT V Arbeitszeit der selbstständigen Kraftfahrer

§ 18c. Wöchentliche Höchstarbeitszeit

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit eines selbstständigen Kraftfahrers darf 48 Stunden nicht überschreiten. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit kann bis zu 60 Stunden betragen, sofern der Wochendurchschnitt in einem Zeitraum von sechs Monaten 48 Stunden nicht übersteigt.

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