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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
das Parlament hat vor der Sommerpause noch einige Hausaufgaben erledigt, weshalb wir Sie wie üblich zur Jahresmitte über Gesetzesänderungen informieren können. Johannes Edthaler und Christina Traxler haben dies für das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) übernommen. Ob die Handhabung der Anti-Lohn- und Sozialdumping-Bestimmungen durch – so der Gesetzgeber – „ein formal neues Gesetz mit einer klareren und übersichtlicheren Struktur“ für den Personalverrechner tatsächlich einfacher wird, möchte ich dahingestellt lassen. Meines Erachtens bleibt die Durchführung von Personalverrechnung leider noch immer eine „Hochrisikotätigkeit“, mit der Gefahr behaftet, irgendeine (beispielsweise arbeitszeitgesetzliche) Bestimmung zu missachten und dadurch in eine – strafbare – Unterzahlung zu rutschen.
Vor dem Hintergrund einer neuen Datenschutz-Grundverordnung widmet sich Anna Mertinz einem weiteren, hoch sensiblen Bereich in der Personaladministration, dem Datenschutz.
Der Konkurs eines Unternehmens, somit eines Arbeitgebers, bedeutet für die Durchführung der Personalverrechnung eine ungeheuer komplexe Periode – wie Sie zwischen Masse- und Konkursforderungen unterscheiden, erfahren Si...