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EuGH: Pflegegutachten stehen im Zusammenhang mit der Sozialfürsorge
Im Urteil vom , Finanzamt D, C-657/19, entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesfinanzhofs (BFH) betreffend die Auslegung der Befreiung gemäß Art 132 Abs 1 lit g MwStSyst-RL für eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen. Die Frage ergab sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Finanzamt D und E über die Frage der Mehrwertsteuerbefreiung für von E erbrachte Dienstleistungen, die darin bestanden, als Subunternehmerin des Medizinischen Dienstes einer Pflegekasse Gutachten zur Pflegebedürftigkeit von Versicherten dieser Kasse zu erstellen.
E ist ausgebildete Krankenschwester mit medizinischer Grundausbildung und akademischer Ausbildung im Bereich der Pflegewissenschaft sowie einer Weiterbildung in Qualitätsmanagement im Bereich der Pflege. Zu ihren beruflichen Tätigkeiten gehören auch steuerpflichtige Unterrichtsleistungen in Bezug auf Pflege. In den Jahren 2012 bis 2014 erstellte sie für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen (Deutschland) (im Folgenden: MDK) Gutachten zur Pflegebedürftigkeit bestimmter Patienten zum Zweck der Ermittlung des Umfangs der Ansprüche dieser Patienten a...