FBG § 36. Auflagen, BGBl. Nr. 10/1991, gültig ab 01.01.1991
3. ABSCHNITT Bestimmungen für das ADV-Firmenbuch
§ 36. Auflagen
Für die Abfrage aus dem Firmenbuch können zur Sicherung des ordnungsgemäßen Betriebs Auflagen erteilt werden.
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