FBG § 36. Auflagen, BGBl. Nr. 10/1991, gültig ab 01.01.1991

3. ABSCHNITT Bestimmungen für das ADV-Firmenbuch

§ 36. Auflagen

Für die Abfrage aus dem Firmenbuch können zur Sicherung des ordnungsgemäßen Betriebs Auflagen erteilt werden.

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