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EU-MPfG § 19. Bedeutung der Meldung für das Abgabenverfahren, BGBl. I Nr. 91/2019, gültig ab 01.07.2020

3. Teil Verarbeitung der gemeldeten Informationen

§ 19. Bedeutung der Meldung für das Abgabenverfahren

Das Ausbleiben einer Reaktion einer Abgabenbehörde auf die Meldung einer meldepflichtigen Gestaltung lässt keinen Rückschluss auf deren abgabenrechtliche Beurteilung zu. Insbesondere ist die Meldung kein Anbringen im Sinne des § 85 BAO.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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