zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
EPG § 28. Gerichtliche Aufteilung, BGBl. I Nr. 135/2009, gültig ab 01.01.2010

6. Abschnitt Folgen der Auflösung oder der Nichtigkeit

Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse

§ 28. Gerichtliche Aufteilung

Soweit sich die eingetragenen Partner über die Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse nicht einigen, hat hierüber auf Antrag das Gericht zu entscheiden.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
AAAAA-76751