EPG § 13. Gründe der Auflösung, BGBl. I Nr. 135/2009, gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2018
4. Abschnitt Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
§ 13. Gründe der Auflösung
Die eingetragene Partnerschaft wird durch den Tod oder die Todeserklärung eines eingetragenen Partners oder durch eine gerichtliche Auflösungsentscheidung aufgelöst.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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