EPG § 13. Gründe der Auflösung, BGBl. I Nr. 135/2009, gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2018

4. Abschnitt Auflösung der eingetragenen Partnerschaft

§ 13. Gründe der Auflösung

Die eingetragene Partnerschaft wird durch den Tod oder die Todeserklärung eines eingetragenen Partners oder durch eine gerichtliche Auflösungsentscheidung aufgelöst.

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