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DPMG § 11. Antrag auf Löschung aus dem zentralen Register, BGBl. I Nr. 108/2022, gültig ab 01.01.2023

3. Abschnitt Registrierungspflicht

§ 11. Antrag auf Löschung aus dem zentralen Register

Das Finanzamt Österreich hat die Löschung von in Österreich registrierten meldenden Plattformbetreibern aus dem zentralen Register (§ 6 Z 16) zu beantragen, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:

1. der registrierte Plattformbetreiber hat mitgeteilt, dass er seine Tätigkeit als Plattformbetreiber nicht länger ausübt,

2. es besteht Grund zur Annahme, dass der registrierte Plattformbetreiber seine Tätigkeit als Plattformbetreiber nicht länger ausübt,

3. der registrierte Plattformbetreiber erfüllt die Voraussetzungen des § 4 Abs. 4 Z 2 nicht,

4. die österreichische Registrierung wurde widerrufen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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