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DPMG § 1. Umsetzung von Unionsrecht und der mehrseitigen Vereinbarung, BGBl. I Nr. 108/2022, gültig ab 01.01.2023

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Umsetzung von Unionsrecht und der mehrseitigen Vereinbarung

(1) Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2021/514 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2011/16 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung bezüglich des verpflichtenden automatischen Austauschs der von Plattformbetreibern gemeldeten Informationen, ABl. Nr. L 104 vom S. 1, in österreichisches Recht umgesetzt.

(2) Dieses Bundesgesetz regelt weiters die Durchführung der Amtshilfe im Rahmen des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen zwischen Österreich und Drittländern (§ 6 Z 2) in Bezug auf gemeldete Informationen von Plattformbetreibern.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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SAAAA-76719