3. Hauptstück Gemeinsame Übergangs- und Schlussbestimmungen
ANHANG VIII EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR EINFACHE DRUCKBEHÄLTER(Nr. XXXX) 1)
1. Behälter/Behältermodell (Produkt-, Typen-, Chargen- oder Seriennummer):
2. Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten:
3. Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller.
4. Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Behälters zwecks Rückverfolgbarkeit; nötigenfalls kann zur Identifizierung des Behälters ein Bild hinzugefügt werden):
5. Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union:
6. Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen oder anderer technischer Spezifikationen, die der Konformitätserklärung zugrunde gelegt wurden:
7. Die notifizierte Stelle … (Name, Kennnummer) hat … (Beschreibung ihrer Maßnahme) und folgende Bescheinigung ausgestellt:
8. Zusatzangaben
Unterzeichnet für und im Namen von:
(Ort und Datum der Ausstellung):
(Name, Funktion) (Unterschrift):
1) Der Hersteller kann der Konformitätserklärung freiwillig eine Nummer zuteilen.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
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