DBA Luxemburg Artikel 27, BGBl. Nr. 54/1964, gültig ab 07.02.1964
Artikel 27
(1) Dieses Abkommen soll ratifiziert werden und die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Wien ausgetauscht werden; es tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
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