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EuGH: Vermittlung einer Garantieverlängerung für Haushaltsgeräte befreit mit Auswirkung auf die Höhe des Vorsteuerumsatzschlüssels
Im Urteil vom , Rádio Popular, C‑695/19, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Garantieverlängerung für Haushaltsgeräte sowie Informatik- und Telekommunikationsartikel zu den Versicherungsumsätzen zählen und daher deren Vermittlung ebenfalls von der Mehrwertsteuer befreit ist, sodass diese Umsätze bei der Ermittlung des Vorsteuerschlüssels berücksichtigt werden müssten.
S. 500 Der dem Vorabentscheidungsersuchen zugrunde liegende Ausgangsrechtsstreit betraf Rádio Popular, eine Aktiengesellschaft, deren Haupttätigkeit im Verkauf von Haushaltsgeräten sowie Informatik‑ und Telekommunikationsartikeln besteht. Außerdem bietet sie den Käufern ihrer Artikel eine Reihe von Zusatzleistungen an, zu denen ua eine Garantieverlängerung für die gekauften Artikel gehört. Diese Verlängerung ergibt sich aus einem Versicherungsvertrag, mit dem das Versicherungsunternehmen dem Käufer im Schadensfall über den von der Herstellergarantie erfassten Zeitraum hinaus die Reparatur des gekauften Artikels oder gegebenenfalls dessen Ersatz garantiert. Dieser Versicherungsvertrag wird zwischen einem Versicherungsunternehmen und den Käufern der von Rádio Popular veräußerten Artikel geschlossen. Rádio Pop...