zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
BTVG § 15. Haftung des Bauträgers für Rückforderungsansprüche des Erwerbers, BGBl. I Nr. 7/1997, gültig ab 01.01.1997

§ 15. Haftung des Bauträgers für Rückforderungsansprüche des Erwerbers

Rückforderungsansprüche des Erwerbers nach § 14 und aus anderen Rechtsgründen richten sich auch dann gegen den Bauträger, wenn der Erwerber entsprechend dem Bauträgervertrag Zahlungen an Dritte geleistet hat.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
NAAAA-76589