BS-V § 8. Ermittlung und Beurteilung, BGBl. II Nr. 124/1998, gültig ab 01.05.1998

3. Abschnitt Bildschirmarbeit

§ 8. Ermittlung und Beurteilung

Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren im Sinne des § 68 Abs. 1 ASchG ist insbesondere festzustellen, ob Bildschirmarbeit im Sinne des § 1 Abs. 4 vorliegt.

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