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BS-V § 17. Inkrafttreten, BGBl. II Nr. 124/1998, gültig ab 01.05.1998

5. Abschnitt Schlußbestimmungen

§ 17. Inkrafttreten

(1) Die Verordnung tritt mit in Kraft.

(2) Die § 3 und 4 treten mit in Kraft.

(3) Die § 3 und 4 sind jedoch zu beachten,

1. wenn Arbeitsplätze wesentlich geändert werden,

2. wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren gemäß § 68 Abs. 1 ASchG ergibt, daß durch die Arbeit an diesen Arbeitsplätzen Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmer/innen gefährdet ist.

(4) Die Abs. 2 und 3 gelten nicht für § 4 Abs. 4.

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