TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
BRWO 1974 § 37. Errichtung von Zentralbetriebsräten, BGBl. Nr. 319/1974, gültig ab 01.07.1974

2. ABSCHNITT Zentralbetriebsrat

§ 37. Errichtung von Zentralbetriebsräten

Umfaßt ein Unternehmen mindestens zwei Betriebe im Sinne des § 1 Abs. 1, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden (§ 40 Abs. 4 ArbVG, so ist ein Zentralbetriebsrat zu wählen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
VAAAA-76582