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BiBuG 2014 § 67c., BGBl. I Nr. 32/2018, gültig ab 18.05.2018

4. Teil Schlussbestimmungen

§ 67c.

§ 52a Abs. 14 und § 52e Abs. 4 treten mit Ablauf des außer Kraft.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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