BEinstG § 24d. Entlohnungskriterien, BGBl. I Nr. 14/2019, gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2019
Artikel II§ 24d. Entlohnungskriterien
Betriebliche Einstufungsregelungen und Normen der kollektiven Rechtsgestaltung dürfen bei der Regelung der Entlohnungskriterien keine Kriterien vorschreiben, die zu einer Diskriminierung wegen einer Behinderung führen.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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